Warum Supervision für Mediator*innen?
Die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung - ZMediatAusbV) schreibt im § 2 "Ausbildung zum zertifizierten Mediator" genau das vor:
Absatz (2):
Die Ausbildung zum zertifizierten Mediator setzt sich zusammen aus einem Ausbildungslehrgang und fünf supervidierten Mediationen, die der Ausbildungsteilnehmende jeweils als Mediator oder Co-Mediator durchgeführt hat.
Absatz (5):
Ausbildungsteilnehmende müssen die fünf supervidierten Mediationen spätestens drei Jahre nach Beendigung des Ausbildungslehrgangs durchgeführt haben.
Damit sind sowohl die Durchführung der praktischen Mediationen als auch die Teilnahme an den Supervision notwendige Voraussetzung für die Selbstzertifizierung nach der ZMediatAusbV.
Das Angebot:
Die angebotene Supervision eignet sich sowohl für eine Lizensierung bei den entsprechenden Berufsverbänden, als auch für die Anerkennung als zertifizierte Mediator*in nach dem
Mediationsgesetz/-ZMediatAusbV.
Alle teilnehmenden Supervisanden erhalten eine entsprechende Bescheinigung.
Jeder Mediations-Fall wird in Einzel-Supervisionen ausreichend reflektiert.
Auch eine Gruppen-Supervision mit Mediatorenkolleg*innen ist möglich - hierbei wird vom Supervisor darauf geachtet, dass jeder Fall auch den entsprechenden Raum bekommt.
Inhalte der Supervision:
Supervision ist ein strukturiertes Reflexionsverfahren, in deren Mittelpunkt
- Beobachtungen,
- die Bildung von Hypothesen und die
- Erörterung von Handlungsoptionen stehen.
Die Supervision kann als Einzel- oder als Gruppensupervision gebucht werden.
Insbesondere das Format „Gruppensupervision“ ermöglicht es, vielfältiges und wertschätzendes Feed-Back auf Augenhöhe zu bekommen und so:
- das eigene Anliegen klar zu definieren
- mit Hilfe verschiedener (Gruppen-)Supervisionstechniken das eigene Handeln und die innere Haltung in der Mediatorenrolle zu reflektieren,
- die eigene Rolle zu überdenken,
- Verhaltensmuster zu erkennen
- herausfordernde Situationen zu erkennen und einen besseren Umgang damit zu erlernen
Voraussetzungen, Zeit und Örtlichkeit:
Teilnehmer*innen: Mediator*nnen mit mind. 130 Zeitstunden Ausbildung
Zeitlicher Rahmen:
- Einzelsupervision 60-90min
- Gruppensupervision bis 4h (abhängig von der Anzahl der Teilnehmer*innen)
Örtlichkeit: Schwerin oder online
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